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Vernehmlassung zur Klimaschutz-Verordnung

07.05.2024

Mit der Annahme des Bundesgesetzes über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG) an der Referendumsabstimmung vom 18. Juni 2023 wurden die Klimaziele der Schweiz bis 2050 ins nationale Recht übernommen. Die Klimaschutz-Verordnung (KlV) präzisiert die generellen Rahmenbedingungen und die im KlG vorgesehenen Instrumente im Bereich neuartiger Technologien und Prozesse in der Industrie, der Anpassungen an den Klimawandel und das Impulsprogramm im Gebäudebereich. Teil der Vorlage sind auch Änderungen der CO2-Verordnung vom 30. November 2012 sowie der Energieverordnung (EnV) vom 1. November 2017. Die Vorlage soll zusammen mit dem KIG per 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Position HEV

Im Gebäudebereich führen die im KIG fixierten Zwischenziele zu staatlichen Investitionszwängen bei Wohngebäuden bei gleichzeitig zu gewärtigenden verkürzten Nutzungsdauern und Amortisationsfristen von bestehenden Heizungsanlagen und Gebäudeteilen. Die resultierenden Mehrkosten übertreffen dabei die bei den Nebenkosten erzielbaren Energieeinsparungen. Im Rahmen des Impulsprogramms über die nächsten 10 Jahre wird mittels Anreizsystem erfreulicherweise versucht die finanziellen Belastungen der Haushalte in der Schweiz nicht über Gebühr oder gar ins Uferlose ansteigen zu lassen. Der HEV Schweiz hat das Ziel des Bundesrats, im Rahmen des Pariser Übereinkommens bis 2050 die Klimaneutralität zu erreichen, stets unterstützt und wird dies auch weiterhin so handhaben. Wir setzen uns im Wohn- und Energiebereich nach wie vor für realistische, versorgungssichere und für die Bevölkerung tragbare Massnahmen unter der Zielsetzung Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050 ein. 

Der HEV Schweiz unterstützt den vom Bundesrat unterbreiteten Entwurf und nimmt im Rahmen der Vernehmlassung zur Klimaschutz-Verordnung (KlV) nur zu Punkten im Gebäudebereich mit spezifischem Bezug und Auswirkungen auf die Immobilieneigentümer Stellung, insbesondere zu den Änderungen der Energieverordnung (EnV) vom 1. November 2017.